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Grundinformationen
Flächen
Beschreibung
Verkauf von Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet ‘‘Auf dem Jägermorgen II“
in Neitersen
I. Präambel
Die Ortsgemeinde Neitersen verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zu stärken und zu festigen. Gerade eine junge Familie mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft ist auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein.
Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Ortsgemeinde Neitersen kann nicht abgeleitet werden.
II. Grundstücke
1. Gemarkung Niederölfen, Flur 7, Flurstück 227 (Auf dem Jägermorgen Nr. 27), groß 639 m²;
– Kaufpreis 15.975,00 €
– zzgl. 1.010,44 € Kostenerstattungsbetrag nach §§ 135a – 135c BauGB
– zzgl. 4.934,11 € einmalige Beiträge zur erstmaligen Herstellung Wasser
– zzgl. 6.936,03 € einmalige Beiträge erstmalige Herstellung Abwasser
2. Gemarkung Niederölfen, Flur 7, Flurstück 226 (Auf dem Jägermorgen 29), groß 689 m²,
– Kaufpreis 17.225,00 €
– zzgl. 1.089,50 € Kostenerstattungsbetrag nach §§ 135a – 135c BauGB
– zzgl. 5.320,60 € einmalige Beiträge zur erstmaligen Herstellung Wasser
– zzgl. 7.479,78 € einmalige Beiträge erstmalige Herstellung Abwasser
Zu beachten ist, dass neben den oben genannten, bereits geleisteten Beiträgen, nach Verkauf
noch weitere Erschließungskosten (Erschließungsbeiträge nach dem BauGB) anfallen.
III. Vergabekriterien
1. Um einen gemeindeeigenen Bauplatz kann sich jeder bewerben, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber versichern mit der Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen. Eventuell erforderliche Nachweise sind zeitgleich mit der Bewerbung einzureichen.
Der Ortsgemeinde Neitersen sind alle Personen zu benennen, die das beworbene Grundstück auch tatsächlich käuflich erwerben wollen (Erwerber). Die als Erwerber aufgeführten Personen bewerben sich gemeinsam um ein Baugrundstück der Ortsgemeinde Neitersen und erwerben durch den abzuschließenden notariellen Grundstückskaufvertrag einen Miteigentumsanteil an dem Baugrundstück.
2. Die Bewerbungsfrist ist der 16.11.2023. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Verbandsgemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus.
Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden Bewerber, wenn diese im Bewerbungsverfahren falsche Angaben gemacht haben. Die Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl geordnet und die Verbandsgemeindeverwaltung weist die Bauplätze den Bewerbern zu. Sollten mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
3. Nach der Zuteilung der Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend werden die Bewerber über den Beschluss des Gemeinderats informiert.
Der Kaufvertrag ist spätestens 3 Monate nach der Grundstücksvergabe zu beurkunden.
Sämtliche mit dem notariellen Kaufvertrag verbundenen Kosten (Notar- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten des Käufers.
IV. Zugangsvoraussetzungen
Der Bewerber darf nicht schon Eigentümer eines Baugrundstücks, Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung in der Ortsgemeinde Neitersen sein. Es sei denn, das vorhandene Eigentum wird veräußert und damit zur Finanzierung des Bauplatzes und/oder des Wohnhauses
herangezogen.
V. Vergabekriterien bzw. Bewertung der persönlichen Verhältnisse
1. Zur Bewertung der persönlichen Verhältnisse dient das in der Anlage aufgeführte Punktesystem als Entscheidungshilfe. Die Bewerber werden in der Reihenfolge der ermittelten Punktzahl berücksichtigt. Diejenigen mit den höchsten Punktzahlen dürfen sich als erste das für sie in Frage kommende Baugrundstück heraussuchen.
Der Bewerber soll bereits bei seiner Bewerbung eine konkrete Wunschparzelle benennen.
2. Maßgebend sind die persönlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
VI. Sicherung des Förderzwecks
1. Der Käufer muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag des Kaufvertrages mit dem Bau eines Wohnhauses begonnen haben.
2. Der Erwerber muss das Wohngebäude selbst beziehen und auf die Dauer von 10 Jahren nach Bezug selbst bewohnen. In Fällen, in denen der Erwerber aus schwerwiegenden Gründen veranlasst ist, aus Neitersen wegzuziehen, berücksichtigt die Ortsgemeinde die besonderen Umstände wohlwollend.
3. Die Finanzierung des Grundstücks sowie des Gebäudes muss gesichert sein. Eine einfache Bestätigung einer Bank beziehungsweise Sparkasse genügt als Nachweis. Auf einen Finanzierungsplan wird verzichtet.
4. Zur Sicherung der Auflagen der Ziffern 1. und 3. muss der Käufer der Ortsgemeinde ein Wiederkaufsrecht in Form einer Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Ortsgemeinde bewilligen.
Der Wiederkaufspreis ist der Kaufpreis laut Kaufvertrag ohne Zinsvergütung zuzüglich gegebenenfalls nachgewiesener gesondert entrichteter Erschließungsbeiträge sowie eine Wertsteigerung begrenzt auf die tatsächlichen Herstellungskosten. Die Ortsgemeinde kann ebenso einen Rückbau verlangen.
VII. Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung im Mitteilungsblatt in Kraft.
Anlage zu den Richtlinien für die Vergabe gemeindeeigener Wohnbauplätze
PUNKTESYSTEM ZUR BEWERTUNG DER PERSÖNLICHEN VERHÄLTNISSE
SOZIALE KRITERIEN
1. Größe der Lebensgemeinschaft *
1 Person: 0 Punkte
ab 2 Personen: 10 Punkte
* umfasst alle verheirateten, lebenspartnerschaftlichen und unverheirateten Paare sowie alleinstehende Personen mit und ohne Kinder.
2. Anzahl der nicht volljährigen Kinder
Pro nicht volljährigem Kind mit Hauptwohnsitz beim Bewerber werden folgende Punkte vergeben:
bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres: je 10 Punkte
vom 11. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: je 5 Punkte
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt hier 30 Punkte.
3. Förderung junger Familien
Zur Förderung junger Familien (auch Alleinerziehende) erhalten Bewerber, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig 5 Punkte.
ORTSBEZUGSKRITERIEN
1. Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde Neitersen (beziehungsweise frühere Ortsgemeinde Obernau)
Jedes volljährige Familienmitglied der Lebensgemeinschaft erhält folgende Punkte:
kürzer als 5 Jahre: 5 Punkte
länger als 5 Jahre: 10 Punkte
früher länger als 5 Jahre wohnhaft gewesen: 5 Punkte
Arbeitsplatz in der Gemeinde (ohne Mini-Job o.ä.): 5 Punkte
2. Engagement in örtlichen Vereinen/Institutionen
Jedes Familienmitglied der Lebensgemeinschaft erhält folgende Punkte:
Aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr oder einem örtlichen Verein, im Gemeinderat oder
sonstige ehrenamtliche Tätigkeit, z.B. im Kirchengemeinderat o.ä.
bis 5 Jahre: 5 Punkte
länger als 5 Jahre: 10 Punkte