Baugrundstücke im Baugebiet "Auf dem Großstück" Oberlahr
57641 Oberlahr
Kaufen

ID:

 4584
Grundinformationen
Objekttyp:
Grundstück
Status:
Flächen
Beschreibung

Baugebiet „Auf dem Großstück“ in Oberlahr

– Verkauf von sieben kommunalen Baugrundstücken –

 

 

I. Allgemeines

Im Bebauungsplangebiet ‘‘Auf dem Großstück‘‘ bietet die Ortsgemeinde Oberlahr sieben Bauplätze zum Verkauf an. Die Lage und Größe der jeweiligen Baugrundstücke sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Erschließung des Baugebietes soll noch in 2026 erfolgen.

 

Aus Sicherheitsgründen (um einen geordneten Bauablauf der Tiefarbeiten sicherzustellen und um mögliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der bauausführenden Firma nicht zu gefährden,) verpflichtet sich der Käufer hiermit, mit den Bauarbeiten auf dem Vertragsgegenstand erst nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen zu beginnen. Dieser Zeitpunkt wird dem Käufer durch den Verkäufer gesondert schriftlich mitgeteilt.

 

 

II. Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt 42,50 €/m² (unerschlossen). Für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungseinrichtung fallen einmalige Beiträge von ca. 20,00 €/m² an.

Für die Erschließungsstraße fallen einmalige Beiträge in Höhe von ca. 40,00 €/m² an.

 

 

III. Festsetzungen im Bebauungsplan

Die bauliche Nutzung der Baugrundstücke ist aus den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes zu entnehmen.

 

 

IV. Pflichten der Erwerber

A) Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag ist baldmöglichst zu beurkunden, spätestens jedoch drei Monate nach der Grundstückszuteilung. Darüber hinaus gehende Reservierungen sollen nur im Einzelfall (z.B. bei ausstehenden öffentlichen Mitteln) durch die Verwaltung erlaubt werden.

 

B) Vorlage einer Finanzierungsbestätigung
Berücksichtigte Bewerber haben bis zur Beurkundung des Kaufvertrages eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts vorzulegen. Diese muss die Finanzierung des Vorhabens (Grunderwerb und Baukosten) sichern.

 

C) Bauverpflichtung
Der Käufer verpflichtet sich, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Eigentumsübergang sowie nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes, ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten. Bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung steht der Ortsgemeinde Oberlahr das Recht auf Rückübertragung zu.

 

 

V. Bewerbung

Alle Kaufinteressierten können ihr Interesse bis 30.11.2026 bekunden.

Die Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail an einzureichen.

Bitte verwenden Sie hierfür das unten beigefügte Bewerbungsformular!

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld

FG 3.6 Grundstücks- und Gebäudemanagement

z. Hd. Frau Christina Otto

Rathausstraße 13

57610 Altenkirchen (Ww.)

Tel.: 02681 85233

E-Mail:

Lage
Anschrift: 57641 Oberlahr

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