Wie in vielen anderen Regionen Deutschlands machen sich auch in unserer Verbandsgemeinde die Auswirkungen des demographischen Wandels und die Folgen des Strukturwandels bemerkbar. Durch veränderte Lebens- und Arbeitswelten der Menschen kann es zu Leerständen im Innenbereich der Dörfer kommen, die u. a. das Verlorengehen erhaltenswerter Bausubstanz zur Folge haben und das Erscheinungsbild der Ortskerne wandeln können.

Wir haben dies zum Anlass genommen, die Immobilienbörse in der Verbandsgemeinde zu gründen.

Die Börse soll den Kontakt zwischen Anbieter und Interessent vermitteln. Sie versteht sich als eine Serviceleistung der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, das von Jedermann genutzt werden kann. Die zur Verfügung stehenden Objekte können über eine zentral gesteuerte Immobilienbörse besser vermarktet werden und über das Internet einer breiten Masse zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind der festen Überzeugung, damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Dörfer in unserer Region zu leisten, denn die Wiedernutzung leerstehender Gebäude und Flächen führt zum Einen zur Attraktivitätssteigerung der Dörfer und zur Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz, zum anderen zum Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft in den Außenbereichen. Dadurch leisten wir auch einen Beitrag zum Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ in unserer Region.

Leerstände verursachen Kosten, sind also Zeichen eines nicht funktionierenden Wohnungsmarktes und damit Indikatoren von negativen Entwicklungstrends bzw. strukturellen Defiziten und tragen somit dazu bei, den Wert eines Standortes zu mindern (Quelle: Schmied, Leerstand von Gebäuden in Dörfern, Beginn der Dorfauflösung oder Chancen durch Umnutzung?, Bayreuth 2007).

Nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch sind die Gemeinden dazu berechtigt, ein Bauflächenkataster zu führen und zu veröffentlichen, soweit die Eigentümer einer Veröffentlichung zustimmen.