ID:
Grundinformationen
Flächen
Beschreibung
Baugebiet „Im Rusterflur/Ober der Lay“ in Willroth
– Verkauf von kommunalen Baugrundstücken –
Im Bebauungsplangebiet ‘‘Im Rusterflur/Ober der Lay‘‘ bietet die Ortsgemeinde Willroth Bauplätze zum Verkauf an. Der Kaufpreis beträgt 50,00 €/m² (unerschlossen).
Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu senden:
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
FG 3.6 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Ww.)
Bei Bewerbungen per E-Mail an ist das Formular ausschließlich als PDF einzureichen.
Bauverpflichtung / Nutzungsbindung / Weiterveräußerungsverbot
Der Erwerber eines Baugrundstücks verpflichtet sich, das Baugrundstück ab Fertigstellung der Erschließungsanlagen (Beginn 2024) innerhalb von fünf Jahren mit einem bezugsgfertigen Wohngebäude zu errichten und anschließend für fünf Jahre zur ausschließlichen Eigennutzung zu bewohnen.
Die Errichtung einer Einliegerwohnung ist zulässig (< 40 % der Gesamtwohn- und Nutzfläche).
Während der Frist zur Bauverpflichtung und Nutzungsbindung verpflichtet sich der Erwerber, das Baugrundstück nicht ohne Zustimmung der Ortsgemeinde weiter zu veräußern.
Bei Fragen können Sie sich mit Frau Claudia Baumann (Tel. 02681/85-233 oder E-Mail: ) sowie mit Herrn Ortsbürgermeister Wilfried Schiefer (Tel. 0151/65800317 oder E-Mail: ) in Verbindung setzen.