ID:
Grundinformationen
Flächen
Beschreibung
Lage
Baugebiet „Rehhardt“ in Altenkirchen
– Verkauf von 13 kommunalen Baugrundstücken –
I. Allgemeines
Im Bebauungsplangebiet ‘‘Rehhardt‘‘ bietet die Kreisstadt Altenkirchen 13 Bauplätze zum Verkauf an. Die Lage und Größe der jeweiligen Baugrundstücke sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Das Baugebiet ist bereits mit einer Baustraße erschlossen. Die Grundstücke sind somit sofort bebaubar!
II. Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 80,00 €/m² zzgl. der bereits angefallenen einmaligen Beiträge für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigungseinrichtung in Höhe von ca. 19,76 €/m², somit insgesamt ca. 99,76 €/m².
Sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist, erhalten die Käufer die Bescheide über die Festsetzung und Erhebung einer I. Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach § 127 BauGB für die Erschließungsanlage „Rehhardt“ in Höhe von ca. 20,00 €/m².
Mit dem späteren Endausbau der Erschließungsstraße erhalten die Grundstückeigentümer die Bescheide zum endgültigen Erschließungsbeitrag.
III. Festsetzungen im Bebauungsplan
Die bauliche Nutzung der Baugrundstücke ist aus den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes zu entnehmen.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse weisen wir auf die Regelungen von Stützmauern hin; Nach den Textfestsetzungen sind Stützmauern nur zur Abfangung des Geländes bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig. Der Abstand (Projektionsfläche) zwischen einzelnen Stützmauern muss mindestens 3,0 m betragen.
IV. Pflichten der Erwerber
A) Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag ist baldmöglichst zu beurkunden, spätestens jedoch drei Monate nach der Grundstückszuteilung. Darüber hinaus gehende Reservierungen sollen nur im Einzelfall (z.B. bei ausstehenden öffentlichen Mitteln) durch die Verwaltung erlaubt werden.
B) Vorlage einer Finanzierungsbestätigung
Berücksichtigte Bewerber haben bis zur Beurkundung des Kaufvertrages eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts vorzulegen. Diese muss die Finanzierung des Vorhabens (Grunderwerb und Baukosten) sichern.
C) Bauverpflichtung
Der Käufer verpflichtet sich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Eigentumsübergang das Bauvorhaben nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu errichten. Bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung steht der Stadt Altenkirchen das Recht auf Rückübertragung zu.
V. Bewerbung
Die Bewerbung ist ausschließlich im PDF per E-Mail an einzureichen.
Die Zuteilung der Baugrundstücke erfolgt nach Eingang der schriftlichen Anmeldungen des Kaufinteresses!
Bei Fragen steht die Verbandsgemeindeverwaltung wie folgt zur Verfügung:
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Herr Tobias Schmidt
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Tel: 02681/85-292
E-Mail:
